Indikation für Ergotherapie

Ambulante Ergotherapie ist indiziert, wenn der Patient durch verminderte Handlungsfähigkeit in seinem Alltag eingeschränkt ist. Die Therapie kann einen Klinikaufenthalt vorbeugen oder als Weiterführung der Behandlung nach einem Klinikaufenthalt dienen. Die erarbeiteten Strategien und wiedererlangten Funktionen werden im Alltag des Patienten gezielt weiter verfolgt.

Ärztliche Verordnung

Damit die ambulante Ergotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, benötigt der Patient eine Verordnung für 9 Therapiesitzungen.
Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen (Grundversicherung) oder der Sozialversicherung, sofern sie ärztlich verordnet wurde.

Domizil

Um die Patientin, den Patient optimal zu unterstützen, findet die Therapie bei Bedarf bei ihr zu Hause oder in seinem Umfeld statt. Im ambulanten Setting ermöglicht dies eine direkte Problemanalyse und konkrete Zielüberprüfung.

Vorgehensweise

Beim Erstkontakt erfassen wir die Situation der Patientin ganzheitlich. Anhand dieser Abklärungen formulieren wir gemeinsam mit dem Patient, die ergotherapeutischen Ziele und planen die therapeutische Strategie. Dabei beziehen wir immer die Ressourcen und das Umfeld mit ein.

Zusammenarbeit

Es ist uns ein grosses Anliegen, in regelmässigem Kontakt mit der behandelnden Ärztin oder Fachleuten aus anderen Berufsgruppen zu stehen, um interdisziplinär eine qualitativ hochstehende Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Bitte zögern Sie also nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.