
Indikation für Ergotherapie
Ambulante Ergotherapie ist indiziert, wenn der Patient durch verminderte Handlungsfähigkeit in seinem Alltag eingeschränkt ist. Die Therapie kann einen Klinikaufenthalt vorbeugen oder als Weiterführung der Behandlung nach einem Klinikaufenthalt dienen. Die erarbeiteten Strategien und wiedererlangten Funktionen werden im Alltag des Patienten gezielt weiter verfolgt.
Ärztliche Verordnung
Damit die ambulante Ergotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, benötigt der Patient eine Verordnung für 9 Therapiesitzungen.
Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen (Grundversicherung) oder der Sozialversicherung, sofern sie ärztlich verordnet wurde.

Domizil
Um den Patienten optimal zu unterstützen, findet die Therapie ausschliesslich bei Ihm zu Hause oder in seinem Umfeld statt. Im ambulanten Setting ermöglicht dies eine direkte Problemanalyse und konkrete Zielüberprüfung.
Vorgehensweise
Beim Erstkontakt erfassen wir die Situation des Patienten ganzheitlich. Anhand dieser Abklärungen formulieren wir gemeinsam mit dem Patient die ergotherapeutischen Ziele und planen die therapeutische Strategie. Dabei beziehen wir immer die Ressourcen und das Umfeld mit ein.
Zusammenarbeit
Es ist uns ein grosses Anliegen, in regelmässigem Kontakt mit dem behandelnden Arzt oder Fachleuten aus anderen Berufsgruppen zu stehen, um interdisziplinär eine qualitativ hochstehende Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Bitte zögern Sie also nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.